Unsere Praxis führt für verschiedene Auftraggeber regelmäßig Gutachten durch. Es gibt unterschiedliche Versicherungsbereiche, die sich teilweise überschneiden, jedoch in der Bewertung der Funktionseinschränkungen ganz unterschiedlich bewertet werden müssen. Das ist für den Versicherten häufig verwirrend und führt teilweise zu Unverständnis.
Hier finden Sie eine kurze Übersicht über die verschiedenen Versicherungsträger und unsere Untersuchungsmöglichkeiten. Hochspezialisierte Untersuchungen, die in unserer Praxis nicht angeboten werden, können in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kliniken durchgeführt werden.
Die gesetzliche Unfallversicherung hat in Deutschland eine lange Tradition. Bismarck führte 1885 auf Grund der raschen Industrialisierung und der zunehmenden Zahl von Arbeitsunfällen, welche meistens für den Arbeitnehmer die Kündigung und Armut zur Folge hatte, die gesetzliche Unfallversicherung ein.
Erleidet ein Versicherter einen Unfall auf dem Weg zur oder während der Arbeit, besteht in der Regel ein Versicherungsschutz. Bleiben dauerhafte Schäden kann der geschädigte einen Anspruch auf eine Minderung der Erwerbstätigkeit, kurz MdE geltend machen. Besteht eine MdE von größer gleich 20, hat der Versicherte einen Anspruch.
Private Unfallversicherung
In Deutschland kommt es zu ca. 8 Millionen Unfällen im Jahr. Unfälle die nicht in Schulen, Kindergärten, während der Arbeit oder der Ausbildung stattfinden, können über eine private Unfallversicherung abgesichert werden. Des Weiteren gibt es bei einem Unfall mit der Folge, einen Beruf nicht mehr ausführen zu können und in diesem Fall kann man sich über die sogenannte Berufsunfähigkeitsversicherung privat absichern.
Anders als bei der gesetzlichen Unfallversicherung richtet sich die Entschädigung durch einen Unfall nach der Höhe der abgeschlossenen Versicherungssumme. Hat man z. B. eine Versicherung über eine Summe von 100 000 Euro abgeschlossen und verliert man das komplette Gehör auf einem Ohr, entspricht das einer sogenannten Gliedertaxe von 30%. Daraus ergibt sich eine einmalige Versicherungssumme von 30 000 Euro. Im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung wird nach Erkennung eine monatliche Rente abhängig von der abgeschlossen Summe gezahlt.
Schwerbehindertenrecht
Menschen, die unter einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung leiden, können bei dem Landesamt für Soziales eine Schwerbehinderung beantragen. Hierbei werden alle bestehenden Erkrankungen zusammengeführt und unter der Berücksichtigung ihrer Funktionseinschränkungen bewertet. Dies hat in vielfacher Hinsicht einen besonderen rechtlichen Schutz zur Folge. Des Weiteren können eine Reihe von Nachteilsausgleichen in Anspruch genommen werden.
Privatgutachten
In all den oben beschriebenen Rechtsgebieten kann es sein, dass der Versicherte mit einer bereits gefällten Entscheidung nicht zufrieden ist. Hier kann unsererseits zunächst eine Beratung über den jeweiligen Fall stattfinden. Sollten wir Ihre Einschätzung teilen, kann ein Gegengutachten erstellt werden.
Die Kosten eines solchen Gutachtens bemessen sich nach einem festen Gebührensatz.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit einer Beratung bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler. Empfehlenswert ist hierbei auch den Weg über die sogenannte Schlichtungsstelle des jeweiligen Bundeslandes. Die Entscheidung dieser Kommissionen ist zwar nicht rechtlich bindend, spart einem jedoch meistens die hohen Kosten eines gerichtlichen Rechtsstreites.
Sie möchten uns nun direkt eine Terminanfrage für unsere HNO-Leistungen & Gutachten an uns senden? Kontaktieren Sie uns gerne!